Kita macht Musik
Singen und Musizieren in Verbindung mit Bewegung haben nachweislich einen positiven Effekt auf die Persönlichkeitsentwicklung von Kindern. Die Grundidee des Projektes „Kita macht Musik“ ist es, ErzieherInnen im Umgang mit Musik und Bewegung zu stärken.
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Der Landesverband der Musikschulen Brandenburg e.V. hat daher in enger Kooperation mit der Professur für Elementare Musikpädagogik an der Universität Potsdam und Unterstützung der Bertelsmann Stiftung ein Konzept zur Durchführung eines berufsbegleitenden Lehrgangs entworfen. Innerhalb von fünf Fortbildungsmodulen werden verschiedene Tätigkeitsfelder (Singen und Sprechen, Bewegen und Tanzen, Hören sowie Elementares Instrumentalspiel) vorgestellt und gemeinsam erarbeitet.
Das von Herrn Prof. Beidinger erarbeitete Fortbildungskonzept hat zum Ziel, musikalische Aktivitäten der Kinder im KITA-Alltag zu fördern und den ErzieherInnen dazu ein „musikalisches Instrumentarium“ an die Hand zu geben. Idealerweise wird so der MFE-Unterricht der staatlich anerkannten brandenburgischen Musikschulen sinnvoll ergänzt.
Wir empfehlen eine enge Zusammenarbeit zwischen ErzieherIn in der Kita und dem Musikalischen Früherzieher, um so sowohl Alltagssituationen musikalisch gestalten zu können, aber auch längerfristige Projekte gemeinsam vorzubereiten.
Vorbehaltlich der Finanzierung beginnt ein neuer Kurs am Montag, 22. Februar 2010. Die weiteren Modulphasen finden an folgenden Tagen statt:
| Do/Fr |
11./12. März 2010 |
| Do/Fr | 15./16. April 2010 |
| Fr/Sa | 28./29. Mai 2010 |
| Fr/Sa | 09./10. Juli 2010 |
Die (freiwilllige) Prüfung wird im September 2010 abgenommen werden. Über den unten stehenden Flyer können Sie sich noch anmelden.
Der Berufsbegleitende Lehrgang "Kita macht Musik" wird durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Landes Brandenburg gefördert.
Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das wichtigste Instrument der Europäischen Union zur Entwicklung des Humankapitals und zur Verbesserung der Funktion des Arbeitsmarktes. Er fördert die Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt, unterstützt die Schaffung neuer Arbeitsplätze sowie die berufliche Bildung und Qualifizierung. Auf diese Weise trägt er zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bei und erleichtert die berufliche Eingliederung von Arbeitssuchenden.
Homepage der Europäischen Kommission
Der ESF leistet einen Beitrag zur Entwicklung der Beschäftigung durch Förderung der Beschäftigungsfähigkeit, des Unternehmergeistes, der Anpassungsfähigkeit sowie der Chancengleichheit und der Investitionen in die Humanressourcen.
Kontakt
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